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Hauptversammlung

Einberufung der Hauptversammlungen

Hauptversammlungen werden gemäß geltenden Rechtsvorschriften einberufen, ihre Berichte werden jedes Mal auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Die Liste der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionäre kann im Sitz der Gesellschaft an den drei Wochentagen vor der geplanten Hautversammlung von 9:00 bis 15:00 Uhr sowie am Ort und während der Tagung der Hauptversammlung eingesehen werden.


.pdf Ordnung der Hauptversammlung

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