Körperschaftsordnung der CIECH-Gruppe
Die Gesellschaft CIECH S.A. arbeitet im Rahmen einer Körperschaftsordnung, die anhand der rechtlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften sowie der an der Warschauer Börse (GPW) geltenden Regeln bestimmt wird.
Alle Entscheidungen des Vorstands werden unter Achtung ihrer Bestimmungen getroffen und entsprechen stets dem Interesse sowohl der Aktionäre als auch der Gesellschaft selbst.